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Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen

Selbsthilfegruppen und -organisationen im Gesundheitsbereich können eine finanzielle Förderung über die gesetzlichen Krankenkassen(-verbände) erhalten. Mit der Gesundheitsreform 2007 wurde eine neue Grundlage geschaffen, die als § 20c SGB V zum 01.01.2008 in Kraft getreten ist.

Es gibt nunmehr eine kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) und eine krankenkassenindividuelle Förderung (Projektförderung).

Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung)
Gegenstand der pauschalen Förderung sind im weitesten Sinne die laufenden Kosten der Gruppenarbeit. Selbsthilfegruppen brauchen für die pauschale Förderung nur noch einen Förderantrag an die federführende regional zuständige Krankenkasse oder die Örtlichen Unterstützungsstelle zu stellen. Für die Pauschalförderung gilt auch in 2012 die Antragsfrist 31. März 2012.
In Bielefeld wird die Federführung wechseln. Neue federführende Krankenkasse wird die Barmer GEK sein. Die Anträge sind wie bisher zentral bei der Selbsthilfe-Kontaktstelle einzureichen.
Bei der Antragstellung ist zu beachten, dass es in diesem Jahr zur Bewilligung der Förderanträge bzgl. der Gemeinschaftsförderung als notwendig angesehen wird, dass Sie die „Neutralitäts- und Datenschutzerklärung“ in der Anlage 2 unterschreiben!

Krankenkassenindividuelle Förderung (Projektförderung)
Die krankenkassenindividuelle Förderung bzw. Projektförderung bezieht sich auf einzelne, inhaltlich abgegrenzte Aktionen. Diese Projektförderung ist wie bisher individuell bei den einzelnen Krankenkassen vor Ort zu beantragen. Die Adressen der Antragstellen für Bielefeld haben wir für sie zusammengestellt. Anträge sollten möglichst zu Beginn des Kalenderjahres gestellt werden - grundsätzlich ist die Antragstellung jedoch jederzeit möglich.

Antragsformulare
Die Krankenkassen haben für die Beantragung der Pauschal- und Projektförderung neue Antragsformulare für 2012 konzipiert, die im Internet abrufbar sind unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de. Dort finden sich auch genauere Hinweise bzgl. der Förderrichtlinien.

Kontenregelung

Wie in diesem Jahr bereits mehrfach diskutiert und mitgeteilt, gibt es für 2012 nun eindeutige Regelungen für die Kontenführung von Selbsthilfegruppen.
Danach bleibt für rechtlich unselbständige Selbsthilfegruppen (also keine e.V. oder andere juristische Person), die Untergliederung eines rechtsfähigen Bundes-, Landes- oder Regionalverbandes sind, alles beim Alten: Diese müssen ein (Unter-) Konto des Gesamtvereins, dessen Untergliederung sie sind, benennen.
Bei nicht verbandlich organisierten Selbsthilfegruppen geht man grundsätzlich davon aus, dass diese ein eigenes Konto besitzen. Falls diese Gruppen kein eigenständiges Girokonto erhalten, können die Krankenkassen ein Unterkonto eines Girokontos, ein Sparkonto oder ein von einem Treuhänder eingerichtetes Konto akzeptieren. Der Verfügungsberechtigte des Kontos muss vor allem sicherstellen, dass die Fördermittel nur Zwecke der Selbsthilfegruppe verwendet werden und der Förderantrag ist von zwei Mitgliedern der Selbsthilfegruppe zu unterzeichnen.
Weitere Einzelheiten dazu sind zu finden im Internet unter
http://www.gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de/assets/files/Endfassung%20Ausnahmeregelung%20Konto%20SHG%20Stand%20090811.pdf.
Selbstverständlich können Sie bei Rückfragen sich auch an die Selbsthilfe-Kontaktstelle oder die Krankenkassen wenden.

Aktuelle und umfassende Informationen zur Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen finden Sie unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de, dem gemeinsamen Internetauftritt der gesetzlichen Krankenkassen zur Selbsthilfeförderung in NRW.
Sprechen Sie uns gern auch persönlich an.

 

Von hier aus gelangen Sie zu den örtlichen Selbsthilfegruppen, zu überregional tätigen Selbsthilfeorganisationen und zu den Selbsthilfe-Kontaktstellen in NRW. [Mehr]
In-Gang-Setzer für Selbsthilfegruppen - über diesen Link erhalten Sie mehr Informationen [Mehr]
 
Gemeinsamer Internetauftritt der Gesetzlichen Krankenkassen in NRW mit allen Informationen über die Förderung der Selbsthilfe [Mehr]


 
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